Instandhaltung von Brandmeldeanlagen

Die Inspektion der  Anlage wird in der Regel 4 mal jährlich durchgeführt. Dabei werden jedesmal alle wesentlichen Anlagenteile überprüft und stichprobenweise einzelne Melder je Linie. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß innerhalb eines Jahres jeder einzelne Melder mindestens einmal überprüft werden muß.  Bei optischen Rauchmeldern wird dies z.B. mit einem Meldertester durchgeführt, der ein Prüfaerosol in die Meßkammer der Melder bringt.

 - Meldertausch:
Spätestens nach 8 Jahren Betriebsdauer ist ein automatischer Melder auszutauschen, auch wenn das Prüfgerät noch eine Auslösung bewirkt. Wenn der Melder keine Verschmutzungskompensation besitzt, verkürzt sich die max. Lebensdauer sogar auf 5 Jahre.  Der verbrauchte Melder kann nur beim Hersteller überprüft, gereinigt und neu kallibriert wiederhergestellt werden. Diese Melder werden dann als vergünstigte Austauschmelder angeboten.

 - Notstromversorgungsakkus sollen alle 4 Jahre erneuert werden.

Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.
Erfolgreiche jährliche Prüfung durch den Auditor vom VdS
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