Zugangskontrolle

Stellen Sie sicher, dass nur derjenige eintreten kann, der auch eintreten darf!

Wenn im normalen Tagesbetrieb die Einbruchmeldeanlage unscharf geschaltet ist, stellt die Zugangskontrolle sicher, dass nur Personen abgesicherte Räume betreten dürfen, die dafür die Erlaubnis haben. Mit Terminals oder speziellen Schließzylindern sowie der Verwendung von kodierten Schlüsseln oder Karten können einfach und komfortabel Zugangsberechtigungen erstellt und verwaltet werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.
Erfolgreiche jährliche Prüfung durch den Auditor vom VdS
ca. 9% mehr Wohnungseinbrüche in NRW