Neue Freistellungsbescheinigung


Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.

Die aktuelle Freistellungsbescheinigung vom 28.11.2011 mit Gültigkeit bis Ende 2014 finden Sie im Downloadbereich.
Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.
Erfolgreiche jährliche Prüfung durch den Auditor vom VdS
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