Neue Freistellungs- bescheinigung


Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.

Die aktuelle Freistellungsbescheinigung vom 28.11.2011 mit Gültigkeit bis Ende 2014 finden Sie im Downloadbereich.
Die Zahlen für Einbruch und Diebstahl stiegen um 12,5% gegenüber dem Vorjahr. Dies geht aus einer Presseerklärung des Innenministers NRW vom 12.März 2012 hervor.
Mit der nächsten Novellierung der Landesbauordnung werden Rauchwarnmelder zuhause verpflichtend vorgeschrieben.
Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.