Abzug bei Bauleistungen


Unsere neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen ab sofort als PDF-Dokument verfügbar.

Unsere neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit Gültigkeit 31.10.2008 bis 31.12.2011 ist ab sofort als PDF-Dokument verfügbar. Die Sicherheitsnummer lautet 00130084

Die alte Bescheinigung mit Sicherheitsnummer 00060088 wird ab hiermit nun ungültig.

Sie finden die Bescheinigungen im Downloadbereich.

Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.
Erfolgreiche jährliche Prüfung durch den Auditor vom VdS
ca. 9% mehr Wohnungseinbrüche in NRW
 
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