Tür- und Haussprechanlagen

Wenn der Geldbote zweimal klingelt, dann sollten Sie ihm schnell öffnen!

Bei allen anderen sollte man sich vorher informieren, wer da zu Besuch kommt. Mit Tür- und Haussprechanlagen stellen Sie sicher, dass keine ungebetenen Gäste in Ihr Haus oder Ihre Wohnung kommen.

Und wenn es ganz arg kommt - Einbruchmeldeanlagen sind in der Regel auch zur Überfallmeldung geeignet. 

Ob als Freisprecheinrichtung, mit Hörer oder in eine Telefonanlage integriert: Wir bieten für beinahe jede Anforderung die passende Lösung.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Gemäß §48 EStG sind unsere Kunden weiterhin bis Ende 2014 von der Pflicht zum Steuerabzug befreit.
Erfolgreiche jährliche Prüfung durch den Auditor vom VdS
ca. 9% mehr Wohnungseinbrüche in NRW