KFW-Förderung


Die KFW-Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen gültig seit April 2019

Nur vier Schritte sind erforderlich um die Förderung für Ihren Schutz zu erhalten.

auf der Seite https://www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html

erfahren Sie mehr.

Das Finanzamt Aachen-Stadt hat eine neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit Sicherheitsnummer 00470016 ausgestellt. Diese ist bis 27.05.2027 oder bis Widerruf gültig.

Seit 22.04.2020 ist unser Qualitätsmanagement  bei QualityAustria nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Am 22.04.2023 wurde das Zertifikat verlängert.

Die Förderung zur Installation von Sicherheitstechnik über die KfW ist derzeit nicht mehr möglich. Bereits auf Antrag genehmigte Projekte werden noch abgewickelt. Aber neue Anträge nicht mehr angenommen. Ob im nächsten Jahr erneut Mittel zur Verfügung gestellt werden, muss noch entschieden werden. Das Programm scheint allerdings beendet zu sein.