Neue Freistellungsbescheinigung


Das Finanzamt Aachen-Stadt hat eine neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit Sicherheitsnummer 00470016 ausgestellt. Diese ist bis 27.05.2027 oder bis Widerruf gültig.

Das Finanzamt Aachen-Stadt hat eine neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgestellt. Diese ist bis 27.05.2027 oder bis Widerruf gültig. Die Sicherheitsnummer lautet 00470016. Der Leistungsempfänger von Bauleistungen hat auf der Seite www.bzst.bund.de die Möglichkeit die Gültigkeit mit der Sicherheitsnummer zu überprüfen. Zur Information: Ohne gültige Freistellungsbescheinigung ist ein Empfänger von Bauleistungen verpflichtet die Zahlung auf ausgestellte Rechnungen um 15% zu kürzen und den einbehaltenen Betrag direkt an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen.
Das Finanzamt Aachen-Stadt hat eine neue Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit Sicherheitsnummer 00470016 ausgestellt. Diese ist bis 27.05.2027 oder bis Widerruf gültig.

Seit 22.04.2020 ist unser Qualitätsmanagement  bei QualityAustria nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Am 22.04.2023 wurde das Zertifikat verlängert.

Die Förderung zur Installation von Sicherheitstechnik über die KfW ist derzeit nicht mehr möglich. Bereits auf Antrag genehmigte Projekte werden noch abgewickelt. Aber neue Anträge nicht mehr angenommen. Ob im nächsten Jahr erneut Mittel zur Verfügung gestellt werden, muss noch entschieden werden. Das Programm scheint allerdings beendet zu sein.